[ Auszug: (1) Die Liquidatoren sind in das Vereinsregister einzutragen. Das Gleiche
gilt von Bestimmungen, welche die Beschlussfassung der Liquidatoren
abweichend von d ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]